Zuletzt aktualisiert am 30.01.2025

Gemeinnützige Organisationen - welche Non-Profit-Organisationen gibt es und wie können Sie diese unterstützen?

Fast jeder kennt den Namen einer gemeinnützigen Organisation – sei es das Deutsche Rote Kreuz, Ärzte ohne Grenzen oder Greenpeace. Doch was steckt eigentlich hinter dem Begriff „Gemeinnützigkeit“, und warum genießen diese Organisationen eine besondere Stellung in unserer Gesellschaft?

Organisation verteeilt Nahrungsmittel

Was bedeutet Gemeinnützigkeit?

Der Begriff „Gemeinnützigkeit“ beschreibt die Förderung von Zielen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Dazu zählen Bereiche wie Bildung, Kunst und Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Eine Organisation kann nur dann als gemeinnützig gelten, wenn ihre Tätigkeit unmittelbar und ausschließlich darauf ausgerichtet ist, der Gemeinschaft einen Nutzen zu bringen, und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden.

Was bedeutet gemeinnützige Organisation

Gemeinnützige Organisationen (Nonprofit-Organisationen oder NPOs) verfolgen demnach ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Sie setzen all ihre finanziellen Mittel für den satzungsgemäßen Zweck ein. Es gibt sie in verschiedenen Rechtsformen:

  • Eingetragene Vereine (e.V.): Häufigste Form gemeinnütziger Organisationen, wie Sport- oder Musikvereine.
  • Stiftungen: Fördern langfristige Projekte durch Vermögen, z. B. in Bildung oder Wissenschaft.
  • Verbände: Zusammenschlüsse von Vereinen oder Organisationen, die gemeinsame Ziele verfolgen.
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts: Dazu zählen z. B. Universitäten, Kirchen oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die ebenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgen können.

Vereine

Ein Verein ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte Vereinigung von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Der häufigste Rechtsstatus ist der eingetragene Verein (e. V.), der durch die Eintragung ins Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangt. Vereine können gemeinnützig sein, wenn sie der Allgemeinheit dienen, z. B. Sportvereine, Musikvereine oder Sozialvereine.

Beispielhafte gemeinnützige Vereine:

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU)
  • Tafel Deutschland e. V.

Stiftung

Stiftungen sind Organisationen, die durch das Vermögen einer oder mehrerer Personen gegründet werden, um langfristig gemeinnützige Zwecke zu fördern. Sie haben in der Regel eine Satzung, die den Stiftungszweck festlegt.

Beispiele für gemeinnützige Stiftungen:

  • Robert Bosch Stiftung
  • Bertelsmann Stiftung
  • Stiftung Lesen

Verbände

Verbände sind Zusammenschlüsse mehrerer Organisationen oder Vereine, die ähnliche Ziele verfolgen. Sie vertreten gemeinsame Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Beispiele für gemeinnützige Verbände:

  • Deutscher Naturschutzring (DNR)
  • Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband

Liste verschiedener Nonprofit-Organisationen

In Deutschland gibt es zahlreiche Non-Profit-Organisationen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über einige bedeutende gemeinnützige Organisationen, ihre Tätigkeitsfelder und Rechtsformen:

1. Deutsches Rotes Kreuz (DRK) e.V

  • Tätigkeitsfeld: Humanitäre Hilfe, Katastrophenschutz, Gesundheitsdienste
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
  • Beschreibung: Das DRK bietet vielfältige Dienstleistungen an, darunter Rettungsdienste, Blutspendedienste und soziale Unterstützung.

2. Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V

  • Tätigkeitsfeld: Natur- und Umweltschutz
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
  • Beschreibung: Der NABU setzt sich für den Erhalt von Lebensräumen und Artenvielfalt ein und fördert nachhaltige Umweltpraktiken.

3. Tafel Deutschland e.V

  • Tätigkeitsfeld: Lebensmittelhilfe, Armutsbekämpfung
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
  • Beschreibung: Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel und verteilen sie an Bedürftige.

4. Robert Bosch Stiftung GmbH

  • Tätigkeitsfeld: Bildung, Gesundheit, Völkerverständigung
  • Rechtsform: Stiftung privaten Rechts
  • Beschreibung: Die Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Gesundheit und internationale Beziehungen.

5. Bertelsmann Stiftung

  • Tätigkeitsfeld: Gesellschaftspolitische Forschung, Bildung, Gesundheit
  • Rechtsform: Stiftung privaten Rechts
  • Beschreibung: Die Bertelsmann Stiftung engagiert sich für gesellschaftliche Reformen und fördert innovative Lösungen in verschiedenen sozialen Bereichen.

6. Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)

  • Tätigkeitsfeld: Sportförderung
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
  • Beschreibung: Der DOSB ist die Dachorganisation des deutschen Sports und fördert den Breiten- und Leistungssport.

7. Paritätischer Wohlfahrtsverband

  • Tätigkeitsfeld: Soziale Arbeit, Wohlfahrtspflege
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
  • Beschreibung: Der Verband vereint zahlreiche Mitgliedsorganisationen, die in verschiedenen sozialen Bereichen tätig sind, und setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein.

8. Deutsche Welthungerhilfe e.V

  • Tätigkeitsfeld: Entwicklungszusammenarbeit, Hungerbekämpfung
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
  • Beschreibung: Die Organisation leistet Hilfe zur Selbsthilfe in Entwicklungsländern, um Hunger und Armut zu bekämpfen.

9. Ärzte ohne Grenzen e.V

  • Tätigkeitsfeld: Medizinische Nothilfe
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
  • Beschreibung: Ärzte ohne Grenzen leistet weltweit medizinische Hilfe in Krisen- und Kriegsgebieten.

10. WWF Deutschland (World Wide Fund for Nature)

  • Tätigkeitsfeld: Natur- und Umweltschutz, Artenschutz
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
  • Beschreibung: Der WWF engagiert sich weltweit für den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie für den Erhalt natürlicher Lebensräume.
  • Besonderheit: Fördert Projekte, die nachhaltige Lebensweisen begünstigen und das Wohl der Allgemeinheit auf materiellem Gebiet unterstützen.

11. Greenpeace Deutschland e. V

  • Tätigkeitsfeld: Umwelt- und Klimaschutz
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
  • Beschreibung: Greenpeace ist international aktiv und kämpft für den Schutz der Ozeane, Wälder und des Klimas.

12. Deutsche Umwelthilfe (DUH)

  • Tätigkeitsfeld: Umweltschutz, Verbraucherschutz
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
  • Beschreibung: Die DUH setzt sich für den Schutz von Umwelt und Gesundheit ein, z. B. durch Rechtsverfahren gegen umweltschädliche Praktiken.

13. SOS-Kinderdörfer weltweit

  • Tätigkeitsfeld: Betreuung und Förderung von Kindern ohne familiären Rückhalt
  • Rechtsform: Stiftung privaten Rechts
  • Beschreibung: Die SOS-Kinderdörfer bieten Kindern ein Zuhause, Bildung und medizinische Versorgung und fördern das Wohl benachteiligter Jugendlicher.

14. Deutsches Kinderhilfswerk e. V

  • Tätigkeitsfeld: Förderung der Rechte von Kindern
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
  • Beschreibung: Das Kinderhilfswerk setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern in Deutschland ein und unterstützt Projekte im Bildungsbereich.

15. Plan International Deutschland e. V

  • Tätigkeitsfeld: Entwicklungszusammenarbeit, Kinderrechte
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
  • Beschreibung: Plan International hilft Kindern weltweit durch Bildungsprogramme, Schutz vor Gewalt und Förderung der Geschlechtergleichheit.

16. UNICEF Deutschland (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen)

  • Tätigkeitsfeld: Gesundheitsversorgung, Bildung, Kinderschutz
  • Rechtsform: Teil einer internationalen Organisation
  • Beschreibung: UNICEF unterstützt weltweit Kinder in Not und setzt sich für deren Rechte ein.

17. Die Arche – Christliches Kinder- und Jugendwerk e. V

  • Tätigkeitsfeld: Hilfe für sozial benachteiligte Kinder
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
  • Beschreibung: Die Arche bietet Kindern aus schwierigen sozialen Verhältnissen einen sicheren Ort, Hausaufgabenhilfe und Freizeitangebote.

18. Caritas Deutschland

  • Tätigkeitsfeld: Sozial- und Armutsbekämpfung
  • Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Beschreibung: Caritas bietet Hilfsprogramme für Obdachlose, Senioren, Pflegebedürftige und sozial Benachteiligte.

19. Brot für die Welt

  • Tätigkeitsfeld: Entwicklungszusammenarbeit, Ernährungssicherung
  • Rechtsform: Evangelisches Hilfswerk (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
  • Beschreibung: Brot für die Welt engagiert sich für die Bekämpfung von Hunger und Armut in Entwicklungsländern.

20. Malteser Hilfsdienst e. V

  • Tätigkeitsfeld: Katastrophenschutz, Gesundheit, Altenhilfe
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
  • Beschreibung: Die Malteser leisten humanitäre Hilfe und bieten umfassende soziale Dienstleistungen an.

21. Aktion Mensch

  • Tätigkeitsfeld: Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, Inklusion
  • Rechtsform: Stiftung privaten Rechts
  • Beschreibung: Aktion Mensch fördert Inklusionsprojekte und setzt sich für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen ein.

22. Terre des Hommes Deutschland e. V

  • Tätigkeitsfeld: Kinderrechte, Entwicklungszusammenarbeit
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
  • Beschreibung: Die Organisation setzt sich für den Schutz von Kindern vor Gewalt und Ausbeutung ein und unterstützt Bildungsprojekte.

23. Agape e.V

  • Tätigkeitsfeld: Hilfe für benachteiligte Kinder und Familien
  • Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
  • Beschreibung: Agape e.V. engagiert sich vor allem in der Unterstützung sozial schwacher Familien, bietet Bildungsprojekte und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche an.

24. Plan International Deutschland gGmbH

  • Tätigkeitsfeld: Kinderrechte, Entwicklungszusammenarbeit
  • Rechtsform: Gemeinnützige GmbH
  • Beschreibung: Plan International setzt sich für die Rechte von Kindern weltweit ein und fördert nachhaltige Entwicklungsprojekte.

25. Stiftung Lesen

  • Tätigkeitsfeld: Leseförderung, Bildung
  • Rechtsform: Stiftung
  • Beschreibung: Die Stiftung engagiert sich für die Förderung des Lesens und der literarischen Bildung in Deutschland.

26. Bayerische Forschungsstiftung

  • Tätigkeitsfeld: Wissenschaft und Forschung
  • Rechtsform: Stiftung öffentlichen Rechts
  • Beschreibung: Die Bayerische Forschungsstiftung fördert wissenschaftliche Projekte mit hoher Anwendungsorientierung und unterstützt Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Bayern. Ziel ist es, den Standort Bayern als Forschungs- und Innovationsregion zu stärken.

Rechtliche Grundlage und Anforderungen

Die Gemeinnützigkeit ist in Deutschland rechtlich klar definiert. Grundlage dafür ist die Abgabenordnung (AO), insbesondere die §§ 51-68. Laut Abgabenordnung muss eine Organisation bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen und steuerlich begünstigt zu werden. Dieser Status wird durch das Finanzamt überprüft und mit einem Freistellungsbescheid dokumentiert.

Um als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt zu werden, gelten folgende Anforderungen:

  1. Unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke
    Die Organisation darf nur Tätigkeiten verfolgen, die dem Gemeinwohl dienen. Dazu zählen z. B. Bildung, Kunst und Kultur, Tier- und Naturschutz, mildtätige Zwecke oder die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Diese Tätigkeiten müssen klar in der Satzung der Organisation verankert sein.
  2. Selbstlosigkeit
    Eine gemeinnützige Organisation darf keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Gewinne müssen vollständig für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Auch die Bezüge der Mitglieder oder Angestellten dürfen nicht höher sein als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe.
  3. Satzungszweck
    Der Zweck der Organisation muss klar und nachvollziehbar in der Satzung definiert sein. Darüber hinaus ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Tätigkeit darauf gerichtet ist, diese Ziele zu erreichen. Das geschieht im Rahmen des Jahresabschlusses oder bei der Beantragung von Steuervergünstigungen.

Mit Einhaltung dieser Anforderungen kann die Organisation von der Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie von der Umsatzsteuer befreit werden. Außerdem dürfen steuerbegünstigte Organisationen Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen.

Verpflichtungen, die mit der Gemeinnützigkeit einhergehen

Gemeinnützige Organisationen genießen aber nicht nur steuerliche Vorteile. Sie haben auch Pflichten:

  1. Mittelverwendung
    Alle Einnahmen müssen ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Es ist strengstens untersagt, Gewinne an Mitglieder oder Gründer auszuschütten (sogenanntes Ausschüttungsverbot).
  2. Transparenz
    Organisationen müssen ihre Tätigkeiten und Finanzen offenlegen. Dazu gehört die Erstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsberichten, die belegen, dass die satzungsmäßigen Ziele verfolgt werden.
  3. Spendenquittungen
    Spenden müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Nur Organisationen mit einem gültigen Freistellungsbescheid dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen, damit Spender ihre Beiträge steuerlich geltend machen können.
  4. Satzungskonformität
    Die Organisationen sind verpflichtet, alle Aktivitäten an den in ihrer Satzung definierten Zielen auszurichten. Abweichungen können zur Aberkennung der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit führen.
  5. Regelmäßige Überprüfung
    Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob eine Organisation weiterhin die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer entfallen.

Wie können Sie eine NPO, Vereine und Verbände unterstützen?

Die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen (Nonprofit-Organisationen oder NPOs) ist ein wichtiger Beitrag zum Allgemeinwohl. Egal, ob Sie eine Spende leisten, sich ehrenamtlich engagieren oder durch Sachleistungen helfen – jede Hilfe zählt und trägt dazu bei, das Wohl auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern: Unterstützen können sie als:

  • Ehrenamtliche Helfer
  • Mit Sachspenden
  • Durch Ihre Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge
  • Durch Öffentlichkeitsarbeit
  • Durch Unternehmenskooperationen
  • Teilnahme an Aktionen

Oder durch Spenden.

Spenden

Spenden sind nicht nur eine einfache Art, etwas Gutes zu tun, sondern auch steuerlich absetzbar, sofern die Organisation als steuerbegünstigt gilt. Um dies geltend zu machen, brauchen Sie eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung).

Damit diese vom Finanzamt anerkannt wird, muss die Quittung bestimmte Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Organisation
  • Bestätigung des gemeinnützigen Zwecks gemäß § 52 Abgabenordnung (AO)
  • Hinweis, ob die Spende als Sach- oder Geldspende erfolgt ist.
  • Steueridentifikationsnummer der Organisation
  • Datum und Unterschrift der verantwortlichen Person

Vertrauenswürdigkeit von Organisationen – das DZI Spenden-Siegel
Um sicherzustellen, dass Ihre Spende sinnvoll eingesetzt wird, achten Sie auf Organisationen mit dem DZI Spenden-Siegel. Dieses Siegel wird jährlich vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergeben und garantiert, dass die Organisation transparent, sparsam und zweckgerichtet mit Ihren Spendengeldern umgeht.

Testamentsspende

Mit einer Testamentsspende können Sie auch nach dem eigenen Leben einen positiven und wohltätigen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Sie können Non-Profit Einrichtungen in Ihrem Testament berücksichtigen. Dabei können sowohl Geldbeträge, Sachwerte wie Immobilien oder Wertgegenstände als auch Anteile des Nachlasses vermacht werden.

Damit die Organisation die Mittel zweckgerichtet verwenden kann, gilt:

  • Rechtsverbindliche Formulierung im Testament: Die Begünstigung einer gemeinnützigen Organisation muss klar und rechtssicher in Ihrem Testament festgehalten sein.
  • Angabe der Organisation: Die genaue Bezeichnung und Rechtsform der Organisation, z. B. „Robert Bosch Stiftung GmbH“ oder „Plan International Deutschland e.V.“, muss im Testament angegeben werden.
  • Zweckbindung: Sie können festlegen, für welche Zwecke die Mittel verwendet werden dürfen, z. B. für Bildungsprojekte, medizinische Versorgung oder Umweltprojekte.
  • Steuerliche Vorteile: Testamentsspenden an inländische Organisationen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind von der Erbschaftsteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)).

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